| Raubmord in Berlin - von Prof. Dietmar Kummer |
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| Geschrieben von Prof. Dietmar Kummer | |
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Quelle: (Buch und Bibliothek 2003 Heft 3 S. 146 - 147)
Raubmord in Berlin oder Eine realsatirisches Lehrstück über Macht von Prof. Dietmar Kummer Noch lebt in diesen ersten Januartagen des Jahres 2003 das Deutsche Bibliotheksinstitut im Netz und nimmt EMails entgegen - aber vom Berliner Abgeordnetenhaus wurde das Deutsches Bibliotheksinstitut zum Ende des Jahres 2002 geschlossen. Es war Raubmord, d.h. vorsätzliche Tötung, um sich Vermögenswerte des Opfers anzueignen, d.h. um einen Platz auf der „Blauen Liste“ freizubekommen. Begangen von Schreibtischtätern, die die Fäden gekonnt geknüpft und die Schlinge zugezogen haben: Peter Radunski, langjähriger Mitarbeiter und Bundesgeschäftsführer der CDU, erfolgreicher Wahlkampfmanager für Helmut Kohl und seit 1991 Senator in Berliner Diepgen-CDU/SPD-Regierungen, Mitglied im Wissenschaftsrat und dessen engerer Leitung, Aufsichtsführender über das DBI, Vorgesetzter des DBI-Kuratoriums usw. sowie Staatssekretär Erich Thies. Aus unbekannten Erwägungen war der Senat von Berlin daran interessiert, anderen wissenschaftlichen Einrichtungen Berlins den Status eines Instituts der „Blauen Liste“ (finanziert von Bund und Ländern) zu verschaffen - dazu musste ein in Berlin besetzter Platz freigeräumt werden. Diese Aufgabe wurde Peter Radunski übertragen, der nach Einschätzung der Lage treffend erkannte, dass das Deutsche Bibliotheksinstitut die schlechtesten Karten hatte, da keine Lobby und keine direkten Wirtschaftsinteressen gegeben und direkte Einflussmöglichkeiten vorhanden waren.
Anschließend verfasste der Ausschuss Blaue Liste eine Wissenschaftspolitische Stellungnahme zum DBI (WR Drs. 3248/97), die vom Wissenschaftsrat am 14.11.97 verabschiedet wurde mit der Empfehlung: „Die weitere Förderung des DBI als Serviceeinrichtung für die Forschung mit überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschafts-politischem Interesse wird nicht empfohlen.“ Diese, die Freiräumung des Blaue-Liste-Platzes ermöglichende Negativempfehlung konnte für Herrn Radunski nur erreicht werden, indem vorgefasste Absichten niedergeschrieben wurden, zum Teil sogar im Gegensatz zum Bewertungsgutachten und dem für das DBI geltenden Gesetz des Landes Berlin vom 22.5.1978. Wenn z.B. verurteilt wurde, das DBI habe sich zwischen 1989 und 1996 „... nicht im ausreichenden Maße auf die aus gesamtstaatlicher Sicht bedeutsamen Initiativen für das deutsche Bibliothekswesen...“ konzentriert, so wird böswillig gelogen. Die bewusste Ignoranz gegenüber den allumfassenden theoretischen und praktischen Leistungen des DBI zur Realisierung der Einheit des deutschen Bibliothekswesens zeugt von böswilligem Vorsatz. Diese Stellungnahme hat nichts mit Wissenschaft, sondern alles damit zu tun, der politischen Absicht des Berliner Senats zu entsprechen und Herr Radunski hat es so, wie erwünscht, bewirkt. Diese Stellungnahme ist aber zugleich ein vernichtendes Urteil über die Leitungsqualität des Herrn Radunski, denn er war ja Aufsichtsführender über das DBI, Dienstherr des Direktors des DBI und die Mitarbeiter seines Verantwortungsbereichs hatten neben weiteren 10 Ministerialen aus den Ländern und dem Bund die entscheidende Stimme im Kuratorium des DBI, das über Haushalts-, Arbeits-, Entwicklungspläne entschied, oberste Dienstbehörde für den Direktor und die Beamten des DBI war usw. Es ist unglaublich, aber wahr, dass dem mit der Leitung des DBI beauftragten Kuratorium in den Gutachten Unfähigkeit zur initiativreichen, innovativen, zukunftsorientierten Führung des DBI unterstellt wurde und dieses Gremium diese Ohrfeige mit stillschweigender Bankrotterklärung bis heute akzeptiert hat. Es gibt keine Stellungnahmen des Kuratoriums! Nur Prof. Beyersdorff, der Direktor des DBI, gab am 24.11.97 unter dem Titel „Das Urteil“ eine Erklärung ab, in der er, getragen von der Empörung der Mitarbeiter des DBI, insbesondere die Wissenschaftspolitische Stellungnahme des Ausschusses Blaue Liste in entscheidenden Aussagen als vorsätzlich falsch zurückweist: „Das DBI ist mit seinen tatsächlich vorhandenen Leistungen und Tätigkeiten nicht mehr wiederzuerkennen.“ Doch ihm war klar, dass das DBI damit unwiderruflich den Blaue-Liste-Platz verloren hatte. Nun musste noch die aufgebrachte bibliothekarische Öffentlichkeit durch Beschäftigung beschwichtigt und abgelenkt werden: Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern unter Verantwortung Berlins (!) verfasste 1998 ein umfängliches Papier über ein Nachfolge-DBI (minus 66% Personal), was nicht realisiert wurde und dann erfand man ein „Innovationszentrum für Bibliotheken“ (minus 90% Personal) das aber wegen der Ablehnung der Mitfinanzierung durch das Land Nordrhein-Westf. (SPD-Landesregierung) ebenfalls scheiterte. Damit war das Vorhaben abgeschlossen - der Platz in der Blauen Liste war frei und das Opfer tot - und ganz nebenbei fiel auch noch eine lukrative Immobilie an mit der vom ehem. Zentralinstitut für Bibliothekswesen eingebrachten Luisenstrasse 57. Täter denken nicht an die Folgen für die Opfer und auch Politiker beseitigen oft ein Problem, indem sie zehn andere hinterlassen, Ressourcen zerstören und vielfach menschliches Leid auslösen, beim DBI 150 Existenzen von Spezialisten mit ihrem für das deutsche Bibliothekswesen unersetzlichem Know-how als Human-Müll entsorgen und dem deutschen Bibliothekswesen das dringend benötigte zentrale Institut nehmen. Herr Radunski wird sich kaum noch an das DBI erinnern...
Ergänzung zum Artikel. Von Prof. Dietmar Kummer, 21.03.2003 Das Bild vom Raubmord ist bewußt gewählt. Den Räuber interessiert das Opfer nicht, er will lediglich etwas in seinen Besitz bringen, was ein anderer hat. Einem Bienenzüchterinstitut oder einem Theaterinstitut oder...wäre es ebenso ergangen, wenn diese einen Blau-Liste-Platz innegehabt hätten. Der Räuber nimmt keine Rücksicht, er ist die Unmoral in Person und er staunt bestenfalls über das Trara, was um sein Opfer veranstaltet wird. Für ihn war nur maßgebend, dass er "mit a l l e n M i t t e l n" den Blaue-Liste-Platz freibekommt - und das hat er auch geschafft! Und zwar straffrei und mit einer dicken Pension belohnt. Da dabei sein Opfer nicht überlebte, wurde aus dem Raub ein Raubmord. Das alles hatte kaum etwas mit dem Bibliothekswesen zu tun, sondern damit, dass die Väter des DBI den Platz auf der Blauen Liste als sichere Finanzierungsgrundlage gewählt hatten und dieser Platz die Begehrlichkeit eines Räubers weckten, der alle Machtmittel besaß, sein Ziel zu erreichen. Daß dem Raubmörder dabei auch Berufskollegen vielleicht unwissentlich oder gar wissentlich geholfen haben, ist ein offenes Geheimnis, wobei mir z.B. die Beweggründe der bibliothekarischen Mitglieder der AG Bibliotheken des Wissenschaftsrates (Dugall-Frankfurt, Frankenberger-Augsburg) unbekannt sind. Sie waren wahrscheinlich direkt beteiligt an der Formulierung der "Wissenschaftspolitischen Stellungnahme", die entgegen dem Gutachten die Schließung des DBI vorsah und so auch vom Wissenschaftsrat am 14.11.97 beschlossen worden ist. Allerdings muß man nüchtern konstatieren, dass die Raubmörder mit so einer Machtfülle ausgestattet waren, dass sie sich wohl auch nicht von widersetzlichen Bibliothekaren hätten abhalten lassen - deren Mitwirkung hat den Raubmord bestenfalls erleichtert. Nachsatz: Diese Darstellung ergänzt das "realsatirische Lehrstück über Macht", sei also vorsorglich unter Kunstvorbehalt gestellt.
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